EU-Verordnung seit 2022

Farben und Sicherheit

Seit Januar 2022 regelt die EU-Chemikalienverordnung (REACH), welche Stoffe in Tätowierfarben enthalten sein dürfen. Viele Pigmente, die früher üblich waren, sind seitdem verboten.

Wir verwenden ausschließlich Tätowiermittel, die dieser Verordnung entsprechen und in der EU zugelassen sind. Das bedeutet konkret: registrierte Hersteller, geprüfte Zusammensetzung, keine verbotenen Azofarbstoffe oder Schwermetalle über den zulässigen Grenzwerten.

Was das für dich bedeutet

  • Jede Farbe hat eine Chargennummer, die wir dokumentieren.
  • Wir arbeiten nicht mit selbst gemischten oder unklar deklarierten Farben.
  • Nadeln sind sterile Einwegware, für jede Sitzung neu, danach entsorgt.
  • Bekannte Unverträglichkeiten oder Allergien besprechen wir vorher, nicht danach.

Für Piercings gilt dieselbe Linie: Erstschmuck aus implantatfähigem Titan, kein Nickel, keine Grauzonen bei der Materialqualität. Mehr dazu im Piercingraum.